Abrechnung
- EBM 35100
- EBM 35110
- Abgrenzung zu EBM 03230
- Mehrfachabrechnung
Wenn Sie die ärztliche Weiterbildung „Psychosomatische Grundversorgung“ absolviert haben, sind Sie als Ärztin beziehungsweise Arzt dazu berechtigt, die Gebührenordnungspositionen EBM 35100 und EBM 35110 mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Um Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen zu bestehen, ist eine sorgfältige Dokumentation nötig. Hier erfahren Sie, was bei der Abrechnung der psychosomatischen Grundversorgung zu beachten ist.
Die Anzahl der psychosomatischen Erkrankungen nimmt zu. Es kommt vor, dass Sie als Hausärztin oder Hausarzt, Fachärztin oder Facharzt als Erstes auf bislang unentdeckte Zusammenhänge zwischen somatischen und psychischen Beschwerden stoßen.
Im Rahmen der psychosomatische Grundversorgung geben Sie Ihren Patientinnen und Patienten erste Informationen und leisten Aufklärungsarbeit. Falls nötig, unterstützen Sie Versicherte dabei, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Die EBM-Nummern und ihre Bedeutungen:
Die Ziffer EBM 35100 umfasst die „Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände“ – mit den obligaten Leitungsinhalten:
Es gibt keine Berichtspflicht.
Sollte es sich bei den Patientinnen und Patienten um Säuglinge oder Kleinkinder handeln, findet die differenzialdiagnostische Klärung in Anwesenheit der Bezugspersonen statt.
Die Ziffer EBM 35110 beinhaltet die „Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen” – mit den obligaten Leistungsinhalten:
Es gibt keine Berichtspflicht.
Falls die Patientinnen und Patienten im Säuglings- oder Kleinkindalter sind, findet das Gespräch im Beisein ihrer Bezugsperson statt.
Die Ziffer EBM 03230 ist ein „Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist“ – mit den obligaten Leistungsinhalten:
Es gibt keine Berichtspflicht.
Der EBM gibt zwar bei beiden Ziffern einen Wert von 16,70 € an. Bei der Abrechnung gelten allerdings die jeweiligen Modalitäten der Krankenversicherung.
Folgende fünf Voraussetzungen müssen für eine Abrechnung erfüllt sein:
Sie sind als Arzt dazu verpflichtet, die Leistung selbst zu erbringen. Diese Aufgabe darf nicht durch Ihr Praxispersonal erledigt werden. Wenn beispielsweise eine medizinische Fachangestellte ein Gespräch mit einer Patientin oder einem Patienten führt, sind GOP Ziffern EBM 35100 und 35110 nicht abrechnungsfähig.
Laut § 22 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie sind folgende Indikationen abrechnungsfähig:
Falls somatische Beschwerden psychische Störungen hervorrufen, müssen die Auswirkungen der Erkrankung auf die Psyche in der Diagnose deutlich werden, um die psychosomatische Grundversorgung abrechnen zu können. Sollte die Patientin beziehungsweise der Patient keine psychotherapeutische Hilfe, aber dennoch Ihre Beratung und Unterstützung benötigen, dürfen Sie die EBM Ziffer 35110 nach § 21a niederfrequent abrechnen.
Wichtig: Geben Sie auf dem Abrechnungsschein die ICD-10-Diagnose an. Die somatische Erkrankung sollte ebenfalls kodiert werden.
Sollten Sie für die differentialdiagnostische Klärung oder eine Intervention weniger als 15 Minuten benötigen oder parallel andere Leistungen erbringen, dürfen Sie EBM 35100 und EBM 35110 nicht abrechnen.
Zur differenzialdiagnostischen Klärung psychosomatischer Beschwerden ist für 35100 EBM eine Gesprächszeit von wenigstens 15 Minuten vorgesehen.
Diese Ziffer dürfen Sie unter bestimmen Umständen mehrfach in einem Behandlungsfall pro Quartal abrechnen:
Zur Überprüfung und Bewertung ist eine erneute Differenzialdiagnose unter Umständen unverzichtbar. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
Für eine verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen nach 35110 EBM ist eine Gesprächsdauer von wenigstens 15 Minuten notwendig. Die Ziffer 35110 können Sie bis zu dreimal täglich geltend machen, wenn die Sitzungen in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden und jeweils wenigstens 15 Minuten dauern. Geben Sie bei der Abrechnung unbedingt die entsprechende Uhrzeit an!
Die Ziffer 35100 dürfen Sie zwar in einem Behandlungsfall mehrmals im Quartal, aber nicht mehrmals am Tag abrechnen. Außerdem dürfen die EBM-Nummern 35110 und 35100 nicht am gleichen Tag geltend gemacht werden.
Nein. Angenommen, die Leistungserbringung dauert 30 Minuten. Dann dürfen Sie die Ziffer trotzdem nur einmal abrechnen.
In einem Artikel der Medical Tribune wird gut dargelegt, welche Folgen es hat,
Den kompletten Artikel finden Sie hier
Nähere Angaben zu den Gebührenziffern finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Entsprechend § 12 müssen Sie den Grund des Gespräches, Ihre Diagnose, die ätiologischen Zusammenhänge und den Inhalt der Intervention im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung dokumentieren.
Tipp: Sollte die Krankenversicherung Ihnen gegenüber eine mündliche Zusage für eine bestimmte Abrechnungsweise machen, dokumentieren Sie dies beziehungsweise lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Die Abrechnungsposition für die „Differential-diagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände“ (EBM-Ziffer 35100) und die „Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen“ (EBM-Ziffer 35110) ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Nummer 849.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die psychosomatische Grundversorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Anzahl der Patientinnen und Patienten mit psychosomatischen Beschwerden steigt. Mit der entsprechenden Zusatzqualifikation sind Sie berechtigt, die Ziffern EBM 35100 und EBM 35110 abzurechnen. Wenn Sie sich bei der Dokumentation an die Vorgaben halten, sollte es im Falle von Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen keine Schwierigkeiten geben.
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass dieser Artikel lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung darstellt. Der Inhalt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Eine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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Seit 2002 haben mehr als 5.000 Teilnehmerinnnen und Teilnehmer über die Seminarorganisation Fuchs die Kompaktseminare “Psychosomatische Grundversorgung” auf Mallorca und in Deutschland gebucht.